Ablauf eines Behandlungstermins
Eine ausführliche Anamnese steht am Beginn einer Behandlung, bei der die Krankheitsgeschichte des Patienten besprochen wird. Dabei ist ein respektvoller Umgang selbstverständlich. Anschließend untersucht der Therapeut den Körper des Patienten genau, vor allem durch Palpation (Tasten und Fühlen) und Beweglichkeitsprüfungen der Muskeln und Gelenke.
Die Anamnese und die Untersuchungsergebnisse geben häufig Hinweise auf die mögliche Ursache der Beschwerden, die oft an einer anderen Stelle liegen kann als die empfundenen Schmerzen.
In der osteopathischen Behandlung kommen unter anderem verschiedene manuelle Techniken zur Anwendung, wie z. B. die Druckpunktbehandlung für Schmerzpunkte der Muskulatur, sanfte Mobilisationstechniken und passive Dehnungsübungen. Ziel dabei ist es, auf die Beweglichkeit und Funktionen alles Strukturen Einfluss zu nehmen.
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Die Behandlungsdauer variiert individuell. Der Therapeut bindet den Patienten ein, indem er Informationen und Erklärungen gibt. Bei einigen Techniken ist die aktive Mithilfe des Patienten erforderlich, wie das Anspannen der Muskulatur gegen sanften Widerstand des Therapeuten. Nach der Behandlung erhält der Patient oft „Hausaufgaben“, wie einfache Dehnungsübungen, Überprüfung von Alltagsgewohnheiten, um die Zeit bis zum nächsten Termin aktiv zu nutzen.
Die osteopathische Therapie gliedert sich in drei Bereiche:
1. Parietale Osteopathie: Fokussiert auf den Bewegungsapparat, behandelt z. B. Muskulatur, Gelenke, das Becken und die Wirbelsäule.
2. Viszerale Osteopathie: Konzentriert sich auf die inneren Organe, behandelt z. B. den Verdauungstrakt, das Blut und Lymphsystem, das Hormonsystem und das Immunsystem.
3. Kraniosakrale Osteopathie: Befasst sich mit dem Kopf und Nervensystem, behandelt z. B. Zentral und periphere Nerven und häufig vegetative Nerven.
In Deutschland ist die Osteopathie nicht von der evidenzbasierten Medizin anerkannt und ihre Wirksamkeit ist wissenschaftlich nicht ausreichend belegt. Trotzdem wird sie in anerkannten Studiengängen gelehrt. Vor jeder Behandlung wird durch eine differenzialdiagnostische Untersuchung geprüft, ob Osteopathie geeignet ist oder ob eine fachärztliche Abklärung bzw. schulmedizinische Therapie erforderlich ist. Die Osteopathie versteht sich als Ergänzung zur ärztlichen, medizinischen Heilkunde und erfordert eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiken. Patienten werden umfassend aufgeklärt, und gemeinsam wird entschieden, ob die Osteopathie die passende Methode ist oder ob es bessere Lösungen gibt.
Auf diesem Informationsportal können sich Patienten weiter über das Thema Osteopathie informieren: www.osteokompass.de
Die Kostenerstattung für osteopathische Behandlungen variieren je nach Art der Krankenversicherung des Patienten. Einige private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten vollständig, oder teilweise, während sie von einigen Versicherten vollständig getragen werden müssen. Vor Beginn der Behandlung ist es ratsam, die Modalitäten mit der Krankenversicherung zu klären.
Gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen sie teilweise, (weitere Information finden Sie unter: https://www.hpo-osteopathie.de/fuer-patienten/liste-krankenkassen) während sie von einigen Versicherten vollständig getragen werden müssen. Vor Beginn der Behandlung ist es ratsam, die Modalitäten mit der Krankenversicherung zu klären.
Bei Patienten mit privater Krankenversicherung erfolgt Abrechnung erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), und die Patienten können die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen.
Viele private Zusatzversicherungen erstatten ebenfalls die Kosten für osteopathische Behandlungen, gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker. Die Patienten können die Rechnung bei ihrer Versicherung zur Erstattung oder Kostenbeteiligung einreichen.
Beihilfeberechtigte Patienten in Nordrhein-Westfalen erhalten in der Regel eine Erstattung der Kosten gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker.